Begleitetes Fahren mit 17

Fahranfänger ab 17 können unter Anleitung in die Fahrpraxis einsteigen, bevor sie am 18. Geburtstag allein ins Verkehrsgewühl starten.

Als Beifahrer werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab 30 mit mindestens fünf Jahren Fahrerfahrung registriert.

Das können, aber müssen nicht die Eltern sein. Anträge nehmen die Führerscheinstellen entgegen.
 

Aufgaben des Beifahrers

Es liest sich schon seltsam, aber allein die Anwesenheit einer nicht gleichaltrigen Person wirkt automatisch dämpfend auf das Fahrverhalten.

Die Eltern sind keine Fahrlehrer, deshalb:

Keine Eingriffe ins Lenkrad. Statt dessen Hilfe beim vorausschauenden Fahren, Erfahrung weitergeben.

 

  • Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach
  • Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
  • Beschränkung auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidung und Fahrmanöver
  • Antworten auf Fragen des Fahrers
  • Ausserhalb der Fahrten: Gesprächspartner für einen Austausch über die Fahrerfahrungen
  • Beratung des Fahrers bezüglich sinnvoller Strecken
  • Mässigender Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen

Fahrer

  • Ausbildung und Prüfung entsprechend Klasse B
  • Einschränkung der Fahrerlaubnis auf Fahrten in Begleitung
  • Geltungsbereich ist Deutschland

 

Beifahrer

  • Namendlich benannt
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre den Führerschein Klasse B
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