Fahranfänger ab 17 können unter Anleitung in die Fahrpraxis einsteigen, bevor sie am 18. Geburtstag allein ins Verkehrsgewühl starten.
Als Beifahrer werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen ab 30 mit mindestens fünf Jahren Fahrerfahrung registriert.
Das können, aber müssen nicht die Eltern sein. Anträge nehmen die Führerscheinstellen entgegen.
Aufgaben des Beifahrers
Es liest sich schon seltsam, aber allein die Anwesenheit einer nicht gleichaltrigen Person wirkt automatisch dämpfend auf das Fahrverhalten.
Die Eltern sind keine Fahrlehrer, deshalb:
Keine Eingriffe ins Lenkrad. Statt dessen Hilfe beim vorausschauenden Fahren, Erfahrung weitergeben.
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