Fahrerlaubnisklassen

Klasse A

 

Direkteinstieg ab 24 Jahren für Krafträder ohne Begrenzung.

 

oder
 

A SZ80 schon ab 21 Jahren.

Fahrstunden und Prüfung wie für Klasse A.
Ab dem 24. Lebensjahr, ohne eine weitere Prüfung, bist du im Besitz der Klasse A.

Klasse A2

 

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35 KW.

Für den Klassenaufstieg von A2 auf A gilt, nach mindestens 2 Jahren nur mit praktischer Prüfung.

 

Mindestalter 18 Jahre

 

Klasse A1

 

Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 KW.

Für den Klassenaufstieg von A1 auf A2 gilt ebenfalls nur eine praktische Prüfung.

 

Mindestalter 16 Jahre

 Klasse A1 / B196

Klasse AM

 

Moped / Mokick

Die Klasse S entfällt. Sie geht zusammen mit der Klasse M in die Klasse AM über.

Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.

 

Mindestalter 15 Jahre

 

Klasse B Kraftfahrzeuge

 

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter 18 Jahre (BF 17)

 

 

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

 

Klasse BE

 

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

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